Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht

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Es ist wirklich ein schwarzer Tag, nicht nur für Netzpolitiker und Aktivisten: Die Regierungskoalition hat – mit wenigen Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen – das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) im Bundestag verabschiedet. Mit der Vorschrift, die auch „Lex Google“ genannt wird, sollten ursprünglich bereits kleinste Ausschnitte aus Presseveröffentlichungen (Snippets) ausschließlich durch Verleger zu gewerblichen Zwecken im Internet zugänglich gemacht werden dürfen. Suchmaschinenbetreiber sollten demnach bei der Nutzung dieser Snippets, die sie bisher kostenlos verwenden, die Verleger  an ihren Werbeeinnahmen beteiligen.

In letzter Minute wurde das Gesetz im Wortlaut insofern geändert, als dass „einzelne Wörter oder Textausschnitte“ auch künftig lizenzfrei nutzbar sein sollen. Maßgebliche Treiber des LSR sind der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Sie sehen durch die Verwendung ihrer Snippets durch Suchmaschinen und Aggregatoren eine Lücke im Schutz ihrer Inhalte und wollen deshalb an deren Werbeeinnahmen beteiligt werden.

Dagegen spricht aber, dass Presseerzeugnisse bereits durch das Urheberrecht geschützt sind und es jeder Verleger selbst in der Hand hat, ob sein Angebot in Suchmaschinen erscheint oder nicht. Zudem profitieren sie durch die Besucherströme, die ihnen Google & Co. überhaupt erst zugänglich machen. Abgesehen von einem zu erwartenden Bürokratiemonster für die Gebührenerhebung drohen jahrelange Gerichtsverfahren um die Auslegung der unzureichend formulierten Regelungen. Zudem wirkt das Gesetz für heimische, innovative Internet-Unternehmen, die per se im globalen Wettbewerb stehen, als Entwicklungshemmer.

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